Dienstag, 25. März 2014

Schon gehört vom Recht auf Profit ?

Im Zuge recht eigenwilligen Anstrengungen der EU mit den USA ein Freihandelsabkommen zu erzielen, welches unter der Abkürzung TTIP bekannt geworden ist (zu diesem Thema bei anderer Gelegenheit mehr), habe ich etwas gelernt, dass mich doch ein wenig fassungslos gemacht hat.

Es besteht nämlich de Möglichkeit bei der Weltbank auch Staaten zu verklagen (hat also nichts mit unabhängiger staatlicher oder internationaler Gerichtsbarkeit zu tun), wenn diese einem Unternehmen aufgrund von nationalen Bestimmungen oder Gesetzen potentielle Gewinne vorenthalten – natürlich ist dieser spezielle Klagsweg wohl nur geeignet für besonders kapitalstarke Konzerne, welche sich die Kosten dafür auch leisten können. Es braucht ja doch wieder eine Menge teurer Anwälte.

Einschränken muss man diese Aussage zwar noch um die Tatsache, dass der Staat auch einer anderen Bestimmung zugestimmt haben muss, welche besagtem nationalen Recht entgegen steht. Aber ein Staat sollte ja durchaus dazu lernen können und eine falsche Entscheidung durch eine richtige ersetzen dürfen.

Nun, dem ist aber leider nicht so, sollte also eine Bestimmung existieren, welche diesen möglichen Gewinnen im Weg steht, so funktioniert dieser Klagsweg. Und in bisher etwa 500 Prozessen hat er solchen Konzernen jeweils viele Millionen oder sogar Milliarden Dollar beschert.

Merke also: Sollten sinnvolle Beschränkungen, zB. aus gesundheitlichen Bedenken, einem Konzern seinen Gewinn vorenthalten, so geht das Recht darauf mittlerweile vor dem Recht auf Gesundheit.

Lang lebe das Recht auf Geld !

Wer braucht schon Gesundheit, nachhaltiges Handeln, oder andere Profit-Verhinderer ...

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